Vorstandsmitglieder
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Helmut Kappes 1. Vorsitzender Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Marco Rudolf 2. Vorsitzender |
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Jörg Singer Kassier | Melanie Kappes Schriftführerin |
Gründung:
26. November 2000
im Clubheim des VfB Altheim
von 16 Personen
Gründungsmitglieder:
Markus Galm, Helmut Kappes, Roland Kappes, Thomas Kappes, Wilhelm Kappes, Harald Kausch, Martin Knörzer,
Bernd Müller, Jürgen Münch, Gisela Münster, Stefan Münster, Paul Popp, Josef Sans, Kurt Schäfer, Jörg Singer, Ralf Weber
Auszug aus der Satzung:
§ 2 Zweck
- Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Sportvereins „VfB Altheim 1920 e.V.“.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.
- Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinnes des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein i.S.d. § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Körperschaft verwendet.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Datenschutz/Persönlichkeitsrechte
Datenschutzvereinbarung
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung zulässigen Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern, sowie E-Mailadresse, Geburtsdatum, Funktion(en) und Ehrungen im Verein).
Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Vereinssatzung stimmen die Mitglieder der
Erhebung,
Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
Nutzung
ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Vereinssatzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
Löschung oder Sperrung seiner Daten.